§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand


(1) Leistungen und Angebote der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB).


Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen und Sanitätsdiensten und Krankenbeförderungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber und Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


(2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer/Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
sDer Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer das von der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH auf https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=sue und https://www.hiorg-server.de/sandienst.php?ov=sue unterbreitete Angebot zur Erbringung von Aus- und Fortbildungsleistungen dadurch annimmt, dass er seine Annahmeerklärung über das auf der Homepage befindliche Anmeldeformular an die Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH übermittelt. Die Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH unterbreitet insofern bei den Angeboten auf ihrer Homepage und schriftlich ein annahmefähiges verbindliches Angebot zum Vertragsschluss
.Der Teilnehmer nimmt dieses verbindliche Angebot dadurch an, dass er das Online-Formular Anmeldung für eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme ausfüllt und absendet. Bei Eingang auf dem Server der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH ist der Vertrag damit zustande gekommen. Verträge/Aufträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann ein Vertrag/Auftrag nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.


§ 3 Kosten
Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt auf dem Anmeldeformular sowie der Homepage der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH genannten gültigen Seminar-/Lehrgangspreise sowie die Kosten für unsere Sanitätsdienstliche Bereitschaft. Alle Kosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Kunden/Teilnehmern/Veranstaltern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Fahrtbeginn, Lehrgangsbeginn und/oder Veranstaltungsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme. Bei einer kurzfristigen Alarmierung (unter 7 Tagen) für unsere sanitätsdienstliche Bereitschaft behalten wir uns vor einen Alarmzuschlag in Höhe von 30 Euro zu berechnen. Bei Rechnungserstellung für alle unsere Dienstleistungen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 3€ zu erheben. Des Weiteren hat der Veranstalter ab einer Dauer von und oder über 6 Stunden die Kosten für die Verpflegung des Sanitätsdienstes zu tragen. Bei einer kurzfristigen Absage für unsere Krankenbeförderung, die Sanitätsdienstliche Bereitschaft und gebuchten Erste-Hilfe-Kurse behalten wir uns vor dies zu prüfen und ggf. die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten in Rechnung zu stellen. 


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug


(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss spätestens aber vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.


(2) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Kunde/Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir Auslagenersatz verlangen.


§ 5 Rücktritt / Kündigung / Verschieben


(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Bei allen Onlineschulungen (E-Learning) gilt das Datum des Vertragsabschlusses als Veranstaltungsbeginn, es sei denn es wurde schriftlich ein anderer Starttermin vereinbart. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.


(2) Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen Lockdown unterliegt.


(3) Im Falle der Überbuchung eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für die Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.


(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer un
sgegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Kosten.


(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich zurückgetreten ist.


(6) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.


§ 6 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen


Bei Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH durchgeführt werden, besteht für den Anmelder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis 12 Uhr. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt, da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann
.Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss nachweisbar schriftlich mindestens zwei Werktage vor Kursbeginn bis 12 Uhr an uns erfolgen. In diesem Fall bleibt Ihre Absage kostenfrei. Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb oder innerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH durchgeführt werden, besteht für den Anmelder kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH genannten Kosten voll zu tragen.


§ 7 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht


(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.


(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenanntem nicht.


(3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Schule/dem Unternehmen angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.


(4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.


§ 8 Rücktritt des Veranstalters bei Erste-Hilfe-Kursen


Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:


(1) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 6) vorliegen


(2) Die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit, Tod des Dozenten, höherer Gewalt wie z.B. Lockdown, Quarantäne der Schule bzw. der Dozenten oder Tod eines nahen Angehörigen des Dozenten der Fall


(3) Im Falle der Überbuchung einer Höchstgrenze eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für die Sanitätsdienste & Erste – Hilfe Kiwitz GmbH nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird. In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder vergleichbarem.


§9 Rücktritt bei Sanitätsdiensten


Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:


(1) Uns von den Ordnungsbehörden eine Mitteilung vorliegt, in der es um eine nicht rechtmäßige oder nicht genehmigte Veranstaltung geht.


(2) Bei einer kurzfristigen Absage für unsere Sanitätsdienstliche Bereitschaft behalten wir uns vor, dies zu prüfen und ggf. die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten in Rechnung zu stellen (siehe auch §3).


§ 10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen


(1) Bei einigen Bildungsgängen müssen vor Beginn der Ausbildung Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung einer Schulung auf unserer Homepage über diese Voraussetzungen. Sofern sich nach erfolgter Anmeldung herausstellt, dass Sie geforderte Voraussetzungen nicht erfüllen, befreit dies nicht von der Zahlung der in § 6 dieser AGB genannten Kosten.


(3) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH abgerechnet werden.


(4) Zweiturkunden bei unseren Kurs-in-Kurs-Seminaren stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar.


(5) Die Teilnehmerzahl ist an den Kurs individuell angepasst.


§ 11 Haftung für Schäden


(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.


(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.


(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt.


§ 12 Form von Erklärungen


Rechtserhebliche Erklärungen / Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform (postalisch).


§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.§ 14 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand


(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz


(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland


(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.


§ 15 Datenschutz


Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern und verarbeiten

Share by: