Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Gültig ab dem 27.06.2026" – ersetzt die bisherige Version vom 24.06.2025“
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1.1) Leistungen und Angebote der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB).
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen, Sanitätsdiensten und Krankenbeförderungen nach Maßgabe des zwischen uns, dem Auftraggeber und Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1.2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer/Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(2.1) Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH oder durch die Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber bzw. Teilnehmer zustande.
(2.2) Erste-Hilfe-Kurse und Ausbildungen
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer das von der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH auf den Internetseiten https://www.sue-kiwitz.de/erste-hilfe und https://www.hiorg-server.de/sandienst.php?ov=sue bereitgestellte Angebot durch Übersendung der Anmeldung über das dortige Anmeldeformular annimmt.
Mit Eingang der Anmeldung auf unserem Server gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag als geschlossen.
Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Besteht keine ausreichende Kapazität, wird der Teilnehmer hierüber unverzüglich informiert.
(2.3) Sanitätsdienste
Ein Vertrag über die Durchführung eines Sanitätsdienstes kommt durch die schriftliche Annahme unseres Angebotes, die schriftliche Beauftragung durch den Veranstalter oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Veranstalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
(2.4) Krankenbeförderung
Ein Vertrag über eine Krankenbeförderung kommt durch die Beauftragung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH sowie deren Annahme zustande. Gesetzliche oder vertragliche Genehmigungserfordernisse der jeweiligen Kostenträger bleiben hiervon unberührt.
(2.5) Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrages sind insbesondere
das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, individuelle schriftliche Vereinbarungen, behördliche Auflagen, soweit sie den Vertragsgegenstand betreffen, sowie bei Sanitätsdiensten die durch die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH erstellte Gefährdungsbeurteilung einschließlich der daraus resultierenden Personal-, Fahrzeug- und Materialbemessung.
(2.6) Änderungen des Vertragsumfangs
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform (Brief oder E-Mail) . Änderungen der Veranstaltungsgröße, Besucherzahl, Veranstaltungsdauer, Veranstaltungsfläche, des Programms oder sonstiger sicherheitsrelevanter Umstände berechtigen die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH, den Personal-, Fahrzeug- und Materialbedarf neu zu bemessen und das Angebot entsprechend anzupassen.
(2.7) Anerkennung der AGB
Mit der Auftragserteilung, der schriftlichen Annahme eines Angebotes, der Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen bestätigt der Auftraggeber bzw. Teilnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und als verbindlichen Bestandteil des Vertrages anerkannt zu haben.
§ 3 Vergütung und Preise
(3.1) Allgemeines
Für sämtliche Leistungen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, auf der Homepage oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Konditionen.
Die Vergütung richtet sich nach der Art der beauftragten Leistung (Sanitätsdienst, Krankenbeförderung oder Aus- und Fortbildungsmaßnahme).
(3.2) Individuelle Preisgestaltung
Angebote und Preisvereinbarungen werden individuell kalkuliert. Die Vergütung kann insbesondere aufgrund von Veranstaltungsgröße, Gefährdungspotenzial, Veranstaltungsdauer, Einsatzzeiten, Personalqualifikation, Fahrzeugbedarf oder sonstigen besonderen Anforderungen variieren.
Ein Anspruch auf die Anwendung früherer Preise besteht nicht.
(3.3) Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Angebotes sind oder nach Vertragsschluss zusätzlich beauftragt bzw. aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erforderlich werden, werden gesondert berechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
zusätzlich erforderliches Personal, zusätzliche Einsatzfahrzeuge,
Verlängerungen der Einsatzzeit,
- Wartezeiten,
- Materialverbrauch,
- Nachforderungen aufgrund behördlicher Auflagen,
- Änderungen der Gefährdungsbeurteilung,
- zusätzliche Ausbildungen oder Einweisungen.
(3.4) Alarmierungszuschlag
Bei einer Beauftragung eines Sanitätsdienstes mit einer Vorlaufzeit von weniger als sieben Kalendertagen behalten wir uns vor, einen Alarmierungszuschlag in Höhe von 30,00 Euro (brutto) zu berechnen.
(3.5) Verpflegung
Bei Sanitätsdiensten mit einer Einsatzdauer von sechs Stunden oder mehr stellt der Veranstalter den eingesetzten Kräften eine angemessene kostenfreie Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Erfolgt keine Verpflegung durch den Veranstalter, behalten wir uns vor, die entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(3.6) Kurzfristige Absagen / Fehlfahrten
Bei kurzfristigen Absagen, Fehlfahrten oder Fehlanfahrten im Zusammenhang mit Krankenbeförderungen, Sanitätsdiensten oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen behalten wir uns vor, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Personalkosten,
- Fahrzeugkosten,
- An- und Abfahrtskosten,
- reservierte Einsatzmittel,
- Materialkosten,
- Verwaltungsaufwand,
- sonstige bereits entstandene Aufwendungen.
Dies gilt, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, Veranstalters oder Patienten liegt.
(3.7) Ratenzahlung
Ratenzahlungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH als vereinbart.
(3.8) Mehrkosten aufgrund unrichtiger Angaben
Entstehen aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben des Auftraggebers zusätzliche Kosten oder Mehraufwendungen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Personal- und Fahrzeugkosten, Wartezeiten, Tragehilfen, Nachforderungen aufgrund geänderter Gefährdungsbeurteilungen sowie sonstige hierdurch verursachte Aufwendungen.
(3.9) Materialverbrauch
Verbrauchtes medizinisches Material, Medikamente, Sauerstoff, Defibrillationselektroden sowie sonstige Einmalmaterialien, die über den üblichen Umfang einer sanitätsdienstlichen Absicherung hinausgehen oder aufgrund besonderer Einsatzlagen erforderlich werden, können nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot vereinbart wurde oder der außergewöhnliche Materialverbrauch durch den Veranstalter oder die Einsatzlage verursacht wurde.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(4.1) Fälligkeit
Rechnungen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Erste-Hilfe-Kursen ist das Teilnahmeentgelt spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, behalten wir uns vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und den Lehrgangsplatz anderweitig zu vergeben. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt.
(4.2) Zahlungsverzug
Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer gerät spätestens mit Ablauf der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt,
- Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen,
- Mahngebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand zu erheben,
- weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
- Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4.3) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4.4) Kosten bei Rücklastschriften
Werden Lastschriften mangels Kontodeckung oder aufgrund fehlerhafter Bankdaten zurückgegeben, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Bankgebühren sowie den entstandenen Verwaltungsaufwand.
(4.5) Rechnungskorrekturen
Wird eine Rechnung aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder veralteter Angaben des Auftraggebers unzustellbar oder ist eine Rechnungskorrektur aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers erforderlich, sind wir berechtigt, den hierdurch entstandenen Verwaltungsaufwand angemessen in Rechnung zu stellen.
(4.6) Eigentumsvorbehalt bei Lehrmaterialien
Ausgehändigte Lehrunterlagen, Schulungsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH.
(4.7) Vorauszahlungen
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist berechtigt, insbesondere bei Sanitätsdiensten, Großveranstaltungen oder Neukunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
(4.8) Rechnungsprüfung
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH geltend zu machen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Rücktritt, Kündigung und Stornierung
(5.1) Allgemeines
Ein Rücktritt, eine Kündigung oder eine Stornierung bedürfen grundsätzlich der Textform (Brief oder E-Mail). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH.
(5.2) Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann vor Beginn der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen oder besonderen Stornierungsregelungen gelten, behalten wir uns vor, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie vereinbarte Stornokosten in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis Vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
(5.3) Rücktritt durch die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- gesetzliche oder behördliche Voraussetzungen für die Durchführung der Leistung nicht vorliegen,
- behördliche Verbote oder Auflagen einer Durchführung entgegenstehen,
- die Durchführung der Leistung für unsere Mitarbeitenden oder Dritte eine erhebliche Gefahr darstellt,
- der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,
- erforderliche Genehmigungen fehlen oder entzogen werden,
- vereinbarte Vorauszahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden.
(5.4) Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, behördlicher Anordnungen, Streiks oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen, nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem entstandenen Aufwand zu vergüten.
(5.5) Bereits entstandene Kosten
Im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten, insbesondere für
- Personaldisposition,
- Fahrzeugvorhaltung,
- Materialbereitstellung,
- Verwaltungsaufwand,
- An- und Abfahrten,
- Reservierungen,
sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen, gesondert in Rechnung zu stellen, soweit diese vom Auftraggeber zu vertreten sind.
(5.6) Ersatzauftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Beginn der vereinbarten Leistung einen geeigneten Ersatzauftraggeber zu benennen. Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH kann der Vertragsübernahme aus wichtigem Grund widersprechen.
(5.7) Besondere Stornierungsregelungen
Für Erste-Hilfe-Kurse, Sonderlehrgänge, Sanitätsdienste und Krankenbeförderungen gelten ergänzend die in den jeweiligen Abschnitten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten besonderen Rücktritts- und Stornierungsbedingungen.
(5.8) Veranstaltungsverschiebung
Wird eine Veranstaltung verschoben, gilt dies nicht automatisch als kostenfreie Stornierung. Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH prüft die Verfügbarkeit zum neuen Termin. Ist eine Durchführung möglich, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen und wird auf den neuen Termin übertragen. Ist eine Durchführung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich oder lehnt der Auftraggeber den Ersatztermin ab, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
§ 6 Besondere Regelungen für Aus- und Fortbildungen
(6.1) Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme erfolgt schriftlich oder elektronisch über die von der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH bereitgestellten Anmeldewege.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(6.2) Teilnahmevoraussetzungen
Soweit für einzelne Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen besondere Teilnahmevoraussetzungen bestehen, sind diese vor Veranstaltungsbeginn durch den Teilnehmer nachzuweisen.
Erforderliche Unterlagen sind spätestens zum in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt einzureichen.
Werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Ausbildung oder Erstattung bereits entstandener Kosten.
(6.3) Mindest- und Höchstteilnehmerzahl
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH behält sich vor, Lehrgänge bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, einer Überbuchung oder aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen, zu verschieben oder abzusagen.
Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche bestehen, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
(6.4) Änderungen der Ausbildung
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist berechtigt,
- Veranstaltungsorte,
- Unterrichtszeiten,
- Dozenten,
- Lehrmaterialien,
Unterrichtsformen (Präsenz, Online oder Hybrid) zu ändern, soweit hierdurch das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(6.5) Rücktritt durch Teilnehmer
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis spätestens einen Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail).
Für Inhouse-Schulungen und Sonderlehrgänge gelten die gesonderten Rücktrittsregelungen dieser AGB.
(6.6) Nichterscheinen
Erscheint ein Teilnehmer ohne wirksame Abmeldung nicht zum Lehrgang oder bricht diesen ohne wichtigen Grund ab, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Teilnahmeentgelts bestehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis Vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
(6.7) Ersatzteilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH kann den Wechsel aus wichtigem Grund ablehnen.
Der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften bis zur Vertragsübernahme gesamtschuldnerisch.
(6.8) Ausschluss von der Ausbildung
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist berechtigt, Teilnehmer von der Ausbildung auszuschließen, wenn diese
- den Unterricht erheblich stören,
- Anweisungen der Dozenten wiederholt nicht befolgen,
- unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen,
- andere Teilnehmer gefährden,
- vorsätzlich Lehrmaterial oder Einrichtungen beschädigen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis Vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
(6.9) Lehrgangsbescheinigungen
Bescheinigungen und Zertifikate werden nur ausgestellt, wenn die jeweilige Ausbildung ordnungsgemäß absolviert wurde und alle gesetzlichen sowie organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zweitschriften oder Ersatzbescheinigungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erstellt werden.
(6.10) Lehrmaterialien und Urheberrecht
Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Bilder und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH unzulässig.
(6.11) Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Während der Ausbildung dürfen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen nur mit vorheriger Zustimmung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH sowie der betroffenen Personen angefertigt werden. Aufnahmen von Unterrichtsmaterialien, Präsentationen oder Prüfungsunterlagen sind grundsätzlich unzulässig.
§ 7 Besondere Regelungen für Krankenbeförderungen
(7.1) Vertragsgrundlage
Krankenbeförderungen werden ausschließlich nach vorheriger Beauftragung sowie auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, ärztlicher Verordnungen oder sonstiger erforderlicher Genehmigungen durchgeführt.
(7.2) Mitwirkungspflichten des Patienten
Patientinnen und Patienten sowie deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Krankenbeförderung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Gesundheitszustand,
- Mobilität,
- Infektionskrankheiten,
- erforderliche Hilfsmittel,
- besondere Transportbedingungen,
- Erreichbarkeit der Wohnung,
- sowie sonstige für die Durchführung relevante Umstände.
(7.3) Wohnsituation und Erreichbarkeit
Der Patient bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, bereits bei der Anmeldung vollständige Angaben zur Wohnsituation zu machen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Etage,
- Aufzug vorhanden oder nicht,
- Barrierefreiheit,
- längere Tragewege,
- Baustellen,
- Zufahrtsbeschränkungen,
- sonstige Hindernisse.
Werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und entsteht hierdurch ein Mehraufwand, werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Einsatzkräfte,
- Tragehilfen,
- Wartezeiten,
- Einsatz weiterer Fahrzeuge,
- Unterstützung durch Feuerwehr oder Rettungsdienst.
- Wartezeiten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(7.4) Ärztliche Verordnung
Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Krankenbeförderung ausschließlich auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung.
Nachträglich geänderte Verordnungen können innerhalb von zwei Werktagen nach dem Beförderungsdatum eingereicht werden.
Die Nachreichung muss im Original sowie rechtsverbindlich unterschrieben erfolgen.
Erfolgt die Nachreichung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, die Beförderung privat abzurechnen.
(7.5) Gesetzliche Zuzahlung
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, hat der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Liegt eine gültige Befreiung vor, ist diese unaufgefordert spätestens vor Abschluss der Beförderung vorzulegen.
Wird die Befreiung nicht rechtzeitig nachgewiesen, behalten wir uns vor, den gesetzlichen Eigenanteil sowie den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.
(7.6) Genehmigungen der Krankenkassen
Erteilt die zuständige Krankenkasse keine Genehmigung oder lehnt sie die Kostenübernahme ganz oder teilweise ab, ist der Patient bzw. Auftraggeber zur Begleichung der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet, soweit die Ablehnung nicht von der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH zu vertreten ist.
(7.7) Fehlfahrten und Wartezeiten
Kann eine vereinbarte Krankenbeförderung aufgrund fehlender Mitwirkung des Patienten, unzutreffender Angaben oder aus sonstigen vom Patienten oder Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten einschließlich Anfahrt, Wartezeit und Verwaltungsaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.
(7.8) Transportfähigkeit
Die Entscheidung über die sichere Durchführung einer Krankenbeförderung trifft ausschließlich das eingesetzte Personal der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH.
Bestehen medizinische oder sicherheitsrelevante Gründe gegen die Durchführung der Beförderung oder wird eine höherwertige rettungsdienstliche Versorgung erforderlich, behalten wir uns vor, die Beförderung abzulehnen oder den öffentlichen Rettungsdienst hinzuzuziehen.
(7.9) Begleitpersonen
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur möglich, soweit ausreichend Platz vorhanden ist und dadurch weder die Sicherheit noch die ordnungsgemäße Durchführung der Krankenbeförderung beeinträchtigt wird.
(7.10) Haftung für persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Wertsachen oder Hilfsmittel haftet die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Patienten werden gebeten, Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht zur Beförderung mitzuführen.
§ 8 Besondere Regelungen für Sanitätsdienste
(8.1) Vertragsgegenstand
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH übernimmt ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten sanitätsdienstlichen Leistungen. Eine darüber hinausgehende Leistungspflicht besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(8.2) Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung sowie für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen, Genehmigungen und Anordnungen.
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH übernimmt ausschließlich die vertraglich vereinbarten sanitätsdienstlichen Leistungen. Eine Übertragung der Veranstalterpflichten oder der Verkehrssicherungspflicht auf die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH erfolgt ausdrücklich nicht.
(8.3) Informationspflicht des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche für den Sanitätsdienst relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für:
- behördliche Auflagen,
- Änderungen der Besucherzahl,
- Veranstaltungszeiten,
- Veranstaltungsflächen,
- Sicherheitskonzepte,
- Programmänderungen,
- besondere Gefährdungslagen,
- Alkoholausschank,
- Pyrotechnik,
- Motorsport,
- Tierveranstaltungen,
- sonstige sicherheitsrelevante Änderungen.
(8.4) Behördenbegehungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH rechtzeitig zu sämtlichen Begehungen, Sicherheitsgesprächen sowie Terminen mit Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden einzuladen, sofern diese den Sanitätsdienst oder dessen Einsatzbedingungen betreffen oder betreffen können.
Werden derartige Termine ohne Beteiligung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH durchgeführt oder daraus resultierende Auflagen nicht oder verspätet mitgeteilt, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, den Einsatz bis zur vollständigen Klärung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Ausfälle trägt der Veranstalter.
(8.4.1) Sicherheits- und Einsatzunterlagen
Der Veranstalter verpflichtet sich, der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, sofern verfügbar oder behördlich gefordert, sämtliche für die Planung und Durchführung des Sanitätsdienstes erforderlichen Unterlagen unaufgefordert in aktueller Fassung zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
Genehmigungen der zuständigen Behörden,
- Sicherheitskonzepte,
- Brandschutzkonzepte,
- Rettungs- und Fluchtwegpläne,
- Notausgangskonzepte,
- Evakuierungs- und Räumungskonzepte,
- Gelände- und Lagepläne,
- Bestuhlungs- und Aufbaupläne,
- Verkehrs- und Zufahrtskonzepte,
- Kommunikations- und Alarmierungspläne,
- Veranstaltungsablaufpläne,
- behördliche Auflagen und Nebenbestimmungen,
sowie alle weiteren Unterlagen, die für die Durchführung des Sanitätsdienstes oder die Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind.
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, die Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der vorliegenden Informationen vorzunehmen, den erforderlichen Personal-, Material- und Fahrzeugbedarf entsprechend anzupassen oder den Einsatz bis zur vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen auszusetzen oder aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Hierdurch entstehende Mehrkosten, Verzögerungen oder Ausfälle gehen zu Lasten des Veranstalters. Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist nicht verpflichtet, Sicherheits-, Brandschutz-, Evakuierungs-, Rettungs-, Fluchtweg- oder sonstige veranstaltungsbezogene Konzepte zu erstellen oder auf deren Vollständigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür verbleibt ausschließlich beim Veranstalter. Werden die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH oder deren Mitarbeitende auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters oder der Behörden mit der Erstellung, Überarbeitung, Ergänzung oder fachlichen Mitwirkung an Sicherheits-, Brandschutz-, Evakuierungs-, Rettungs-, Fluchtweg-, Notfall- oder sonstigen Veranstaltungskonzepten beauftragt, handelt es sich um eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Zeit- und Personalaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt ebenfalls für die Teilnahme an Besprechungen, Ortsbegehungen, Abstimmungsgesprächen mit Behörden, Feuerwehren, Rettungsdiensten, Sicherheitsdiensten oder sonstigen Beteiligten sowie für die Erstellung von Stellungnahmen, Einsatzkonzepten, Gefährdungsbeurteilungen oder sonstigen Dokumentationen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
(8.5) Personal- und Fahrzeugbemessung
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ermittelt den erforderlichen Personal-, Qualifikations-, Material- und Fahrzeugbedarf ausschließlich auf Grundlage einer fachlichen Gefährdungsbeurteilung.
Hierbei werden insbesondere der Maurer-Algorithmus in seiner jeweils aktuellen Fassung, das Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW), behördliche Auflagen sowie anerkannte Empfehlungen und medizinische Standards berücksichtigt.
Ergeben sich aufgrund geänderter Veranstaltungsbedingungen oder behördlicher Auflagen zusätzliche Anforderungen, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, Personal, Material und Fahrzeuge entsprechend anzupassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Veranstalter.
(8.6) Weisungsbefugnis
Die medizinische Einsatzleitung sowie sämtliche Entscheidungen über Personal, Fahrzeuge, Material, Nachforderungen, Patientenversorgung und Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Rettungsdienst obliegen ausschließlich der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH.
Weisungen des Veranstalters oder Dritter, die den anerkannten Regeln der Notfallmedizin oder gesetzlichen Vorschriften widersprechen, sind unbeachtlich.
Hiervon ausgenommen sind Weisungen der zuständigen Leitstelle, des öffentlichen Rettungsdienstes, des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, der Polizei, Feuerwehr oder sonstiger zuständiger Behörden.
(8.7) Änderungen der Veranstaltung
Ändern sich nach Vertragsschluss insbesondere
- Besucherzahlen,
- Veranstaltungsdauer,
- Veranstaltungsfläche,
- Veranstaltungsart,
- Gefährdungslage,
- Sicherheitskonzept,
ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, die Gefährdungsbeurteilung erneut durchzuführen und Personal, Material sowie Fahrzeuge entsprechend anzupassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Veranstalter.
(8.8) Einsatzabbruch
Werden behördliche Auflagen nicht erfüllt, wesentliche Informationen verschwiegen oder entstehen Umstände, welche die Sicherheit der Einsatzkräfte oder Dritter gefährden, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, den Einsatz auszusetzen, abzulehnen oder abzubrechen.
Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt, sofern die Ursache vom Veranstalter zu vertreten ist.
(8.9) Unrichtige Angaben
Macht der Veranstalter unvollständige oder unrichtige Angaben, insbesondere zur Besucherzahl, Veranstaltungsart, Veranstaltungsfläche, Veranstaltungsdauer oder besonderen Gefährdungslagen, haftet er für sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten und Schäden.
(8.10) Zufahrt und Infrastruktur
Der Veranstalter stellt sicher, dass Einsatzfahrzeuge jederzeit ungehinderten Zugang und eine jederzeitige Ausfahrt vom Veranstaltungsgelände haben.
Soweit erforderlich stellt der Veranstalter geeignete Stellflächen, Stromversorgung, Beleuchtung, sanitäre Einrichtungen, Wetterschutz sowie Trinkwasser für die Einsatzkräfte zur Verfügung.
(8.11) Behinderung des Einsatzes
Wird die Arbeit der Einsatzkräfte durch den Veranstalter, dessen Beauftragte oder Dritte erheblich behindert oder gefährdet, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, den Einsatz bis zur Wiederherstellung sicherer Arbeitsbedingungen auszusetzen oder abzubrechen.
(8.12) Einsatzdokumentation
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist berechtigt, sämtliche einsatzrelevanten Ereignisse, Patientenkontakte, besondere Vorkommnisse sowie Verstöße gegen behördliche Auflagen zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann zur Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche verwendet werden.
(8.13) Einsatzbeginn und Einsatzende
Der Sanitätsdienst beginnt mit der im Angebot vereinbarten Einsatzzeit. Der Einsatz endet erst mit der vollständigen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Einsatznachbereitung, Dokumentation, Materialaufnahme, Reinigung sowie Abfahrt der eingesetzten Kräfte und Fahrzeuge.
(8.14) Verlängerung der Einsatzzeit
Verlängert sich die Veranstaltung oder endet diese später als im Angebot vereinbart, gilt die zusätzliche Einsatzzeit als beauftragt. Jede angefangene Viertelstunde wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder der vertraglich vereinbarten Vergütung berechnet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Einsatzleitung frühestmöglich über eine absehbare Verlängerung zu informieren.
(8.15) Beschädigungen
Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugen, medizinischer Ausrüstung, Zelten, Mobiliar oder sonstigem Eigentum der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH, soweit diese durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonstige der Veranstaltung zuzurechnende Personen verursacht wurden.
(8.16) Gefährdung der Einsatzkräfte
Wird die Sicherheit der Einsatzkräfte durch aggressive, alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende oder gewaltbereite Personen erheblich gefährdet, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, den Einsatz bis zur Wiederherstellung sicherer Arbeitsbedingungen auszusetzen oder abzubrechen. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Ausfallzeiten trägt der Veranstalter, soweit dieser die Ursache zu vertreten hat.
(8.17) Sanitätsraum
Soweit behördlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart, stellt der Veranstalter einen geeigneten, sauberen, abschließbaren und ausschließlich dem Sanitätsdienst zur Verfügung stehenden Sanitätsraum einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung, Heizung oder Kühlung sowie ausreichender Möblierung zur Verfügung.
(8.18) Kommunikation
Der Veranstalter stellt sicher, dass während der gesamten Veranstaltungsdauer eine jederzeit funktionierende Kommunikationsmöglichkeit zwischen Veranstaltungsleitung, Sicherheitsdienst und Sanitätsdienst gewährleistet ist. Erforderliche Funkgeräte, Zugangsdaten oder Ansprechpartner sind rechtzeitig bereitzustellen.
(8.19) Park- und Zufahrtsmöglichkeiten
Der Veranstalter stellt für sämtliche Einsatzfahrzeuge kostenfreie Stellplätze in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes sowie jederzeit nutzbare Zu- und Abfahrtswege zur Verfügung.
(8.20) Veranstaltungsabbruch durch Behörden
Wird die Veranstaltung durch Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt oder eine sonstige zuständige Behörde ganz oder teilweise untersagt oder beendet, bleibt der Vergütungsanspruch der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH für die bis dahin vereinbarte Einsatzzeit sowie bereits entstandene Aufwendungen unberührt, soweit die Ursache nicht von der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH zu vertreten ist.
(8.21) Wartezeiten
Sämtliche durch den Veranstalter verursachten Wartezeiten gelten als Einsatzzeit und werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder der vertraglich vereinbarten Vergütung berechnet.
(8.22) Verantwortlicher Ansprechpartner
Der Veranstalter benennt vor Veranstaltungsbeginn einen verantwortlichen und während der gesamten Veranstaltungsdauer erreichbaren Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Änderungen sind der Einsatzleitung unverzüglich mitzuteilen.
(8.23) Zutrittsrecht
Den Einsatzkräften der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist jederzeit uneingeschränkter Zutritt zu sämtlichen Bereichen der Veranstaltung zu gewähren, soweit dies zur Durchführung des Sanitätsdienstes erforderlich ist.
(8.24) Witterungsschutz
Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Veranstalter geeignete Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte, Fahrzeuge, medizinischen Geräte und Materialien vor Witterungseinflüssen wie Hitze, Kälte, Regen, Schnee oder Sturm zur Verfügung. Sollte dies vom Veranstalter nicht gestellt werden, behalten wir uns vor Maßnahmen hierzu gesondert in Rechnung zu stellen.
(8.25) Hausrecht im Sanitätsbereich
Innerhalb der dem Sanitätsdienst zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen und Einsatzbereiche übt die Einsatzleitung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH das organisatorische Hausrecht aus, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Sanitätsdienstes erforderlich ist.
(8.26) Einsatzunterbrechung aufgrund äußerer Gefahren
Gefährden außergewöhnliche Ereignisse, insbesondere Unwetter, Brände, Explosionen, Terrorlagen, Amoklagen, Bombendrohungen oder vergleichbare Gefahrenlagen die Sicherheit der Einsatzkräfte, ist die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH berechtigt, den Einsatz vorübergehend zu unterbrechen oder einzustellen. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich die Einsatzleitung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Hierdurch entstehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Haftung
(9.1) Allgemeine Haftung
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(9.2) Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(9.3) Unbeschränkte Haftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Schäden aus der Verletzung des Lebens,
- Schäden aus der Verletzung des Körpers,
- Schäden aus der Verletzung der Gesundheit,
- Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(9.4) Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, Mehrkosten, Bußgelder oder sonstige Folgen, die auf
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben,
- der Verletzung gesetzlicher Pflichten,
- der Verletzung behördlicher Auflagen,
- fehlenden Genehmigungen,
- Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften,
- oder sonstigen Pflichtverletzungen des Veranstalters beruhen.
(9.5) Verkehrssicherungspflicht
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sowie die Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung verbleiben ausschließlich beim Veranstalter.
Die Beauftragung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH begründet keine Übernahme der Veranstalterpflichten.
(9.6) Mitwirkungspflichten
Kommt der Veranstalter seinen Mitwirkungs-, Informations- oder Organisationspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Schäden oder Mehraufwendungen, haftet ausschließlich der Veranstalter.
(9.7) Weisungen des Veranstalters
Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Veranstalter oder Dritte entgegen der fachlichen Entscheidung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH Weisungen erteilen oder notwendige Maßnahmen verhindern, übernimmt die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH keine Haftung.
(9.8) Höhere Gewalt
Für Schäden oder Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignisse, Terrorlagen, Krieg, Pandemien, Stromausfällen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wird keine Haftung übernommen.
(9.9) Persönliche Gegenstände
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Kleidung oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernimmt die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eine Haftung.
(9.10) Verjährung
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Datenschutz und Schweigepflicht
(10.1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer einschlägiger gesetzlicher Vorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, zur Einsatzplanung, zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen, Krankenbeförderungen oder Sanitätsdiensten sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
(10.2) Gesundheitsdaten
Soweit im Rahmen unserer Leistungen Gesundheitsdaten oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person, soweit diese erforderlich ist.
(10.3) Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH sind zur Verschwiegenheit über sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen, medizinischen und betrieblichen Informationen verpflichtet.
(10.4) Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies
- gesetzlich vorgeschrieben ist,
- medizinisch Notwendig ist,
- zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist,
- aufgrund behördlicher Anordnungen erfolgt,
- oder die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat
(10.5) Einsatzdokumentation
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH ist berechtigt Einsatzprotokolle, Patientenprotokolle sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationen zu erstellen und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern.
(10.6) Video- und Fotoaufnahmen
Foto-, Film- oder Tonaufnahmen unserer Mitarbeitenden, Fahrzeuge oder Einsatzmittel zu gewerblichen Zwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Gesetzliche Rechte von Pressevertretern bleiben hiervon unberührt.
(10.7) Datensicherheit
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Veränderung oder Offenlegung.
(10.8) Datenschutzinformationen
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH enthalten.
§ 11 Schlussbestimmungen
(11.1) Schrift- und Textform
Rechtserhebliche Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder sonstige Mitteilungen, die den Vertrag betreffen, bedürfen der Textform (z. B. Brief oder E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(11.2) Änderungen des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief oder E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.
(11.3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
(11.4) Erfüllungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH.
(11.5) Rechtswahl
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses anwendbar wäre.
(11.6) Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.
(11.7) Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(11.8) Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(11.9) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit gesetzliche Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder betriebliche Erfordernisse dies notwendig machen.
Für den jeweiligen Vertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(11.10) Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27.06.2026 in Kraft und ersetzen sämtliche zuvor veröffentlichten Fassungen.
§ 13 Elektronische Kommunikation und Dokumente
(13.1) Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH und dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer kann, soweit gesetzlich zulässig, auch elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Elektronisch übermittelte Erklärungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und sonstige Dokumente stehen der Textform (Brief oder E-Mail) gleich, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(13.2) Elektronische Rechnungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige vertragsrelevante Unterlagen elektronisch übermittelt werden können. Auf Wunsch können diese Dokumente gegen Erstattung der entstehenden Kosten auch in Papierform übersandt werden.
(13.3) Aufbewahrungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vertragsrelevanten Unterlagen, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sorgfältig aufzubewahren.
(13.4) Beweiswirkung
Elektronisch gespeicherte Einsatzprotokolle, Ausbildungsnachweise, Dokumentationen, E-Mail-Korrespondenz sowie sonstige digitale Unterlagen der Sanitätsdienste & Erste-Hilfe Kiwitz GmbH können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Nachweis für die Durchführung der vereinbarten Leistungen herangezogen werden.